AGBs BSK Saal 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräume des BSK Saals Gifhorn sowie für alle damit verbundenen Leistungen.

Vertragspartner sind der Vermieter des BSK Saals Gifhorn und der jeweilige Mieter (Auftraggeber).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Reservierung oder durch Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

Eine Reservierung ohne schriftliche Bestätigung begründet keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

3. Mietgegenstand und Nutzung

Vermietet werden ausschließlich die im Vertrag genannten Räume und Einrichtungen des BSK Saals.

Die Nutzung ist nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum zulässig.

Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lärmschutz, Brandschutz, GEMA und Jugendschutz) einzuhalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von etwa 1000€ verlangen.

Der Restbetrag ist spätestens am Tage der Veranstaltung bis zu 5 Tage nach der Veranstaltung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig sein.

Der große Saal muss mit mindestens 80 Erwachsenen Personen berechnet werden.

5. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter

Eine Stornierung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Stornokosten auf Grundlage der vereinbarten Vertragssumme berechnet:

• bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25%

• bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50%

• 7 Tage bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin: 80%

• am Veranstaltungstag (Liefertag): bis zu 100%

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Im Falle einer Terminverschiebung kann die Anzahlung nach Absprache auf einen Ersatztermin angerechnet werden.

Bereits entstandene Zusatzkosten (z. B. für Technik, Personal oder Catering) werden unabhängig von der Stornierung vollständig berechnet.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl / Leistungen

Änderungen der Personenzahl sind bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

Für Catering-Leistungen gilt eine gesonderte Frist von 14 Tagen vor der Veranstaltung.

Sollten mehr Gäste erscheinen als angemeldet, wird der entsprechende Aufpreis pro zusätzlicher Person vor Ort berechnet.

7. Veranstaltungsdauer

Die im Angebot enthaltene Veranstaltungsdauer beträgt 10 Stunden.

Jede darüber hinausgehende angefangene Stunde wird mit einer Pauschale von 250€ pro Stunde berechnet.

8. Kinderregelung

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind kostenfrei (ohne Getränke und Catering).

Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren:

• Getränke: 50% des regulären Preises

• Catering: voller Preis pro Person

Diese Regelung gilt nur, sofern der Anteil der Kinder und Jugendlichen maximal 15% der Gesamtgästezahl beträgt.

Darüber hinaus gelten die regulären Preise.

9. Haftung und Schäden

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister entstehen.

Beschädigungen am Inventar, der Technik oder am Gebäude sind unverzüglich zu melden.

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für persönliche Gegenstände der Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung.

10. Einbringen von Technik, Dekoration und Dienstleistern

Das Einbringen eigener Technik, Dekoration oder externer Dienstleister bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Dekorationen dürfen keine Schäden verursachen und müssen nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden.

Der Mieter ist für die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen verantwortlich.

11. Dekoration

Das Mitbringen eigener Dekoration ist nur nach Absprache zulässig.

In diesem Fall wird eine Dekorationspauschale von 400€ berechnet.

12. Getränke

Das Mitbringen eigener Getränke ist nur nach Absprache zulässig.

Hierfür wird ein Korkgeld in Höhe von 800€ erhoben.

13. Speisen

Das Mitbringen eigener Speisen oder Menüs ist nur nach Absprache zulässig.

In diesem Fall wird eine Servicepauschale von 400€ berechnet.

14. Reinigung und Rückgabe

Die Räume sind nach der Veranstaltung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von der entstandenen Kosten berechnet.

15. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht stattfinden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bereits entstandene Kosten können in Rechnung gestellt werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.